Radfahrer-Club 1903 Ilbenstadt e.V.

Seid stark, haltet durch, Jammerer verlieren!

Hinweise zum Sonnenschutz

Sorgt für Euren Sonnenschutz!

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat zu diesem Thema alle wichtigen Informationen zusammengefasst. In der nachfolgenden Infobox stelle ich Euch den Sonnenschutzmittelcheck mit ein paar ergänzenden Hinweisen ein:

Sonnenschutzmittel-Check des BfS
  • Das Sonnenschutzmittel hat einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor.
    Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt für Kinder mindestens LSF 30, für Erwachsene mindestens LSF 20. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen LSF (50+).
  • Das Sonnenschutzmittel schützt auch vor UV-A.
    Auf dem Produkt ist deutlich lesbar der Schutz vor UV-A-Strahlung ausgewiesen.
  • Die Inhaltsstoffe sind gelistet.
    Bei der Wahl des Sonnenschutzmittels ist zu berücksichtigen, ob eine Überempfindlichkeit gegenüber Inhaltsstoffen der Sonnenschutzmittel besteht.
  • Das Sonnenschutzmittel wird rechtzeitig aufgetragen.
    Trägt man die Sonnencreme 20 – 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auf, kann man sicher sein, dass der Schutz vollständig besteht.
  • Das Sonnenschutzmittel wird in ausreichenden Mengen aufgetragen.
    Zumeist wird nicht genügend Sonnencreme verwendet. Macht man es richtig, sollte eine 200 ml-Flasche nach ca. fünfmaligem Eincremen des ganzen Körpers eines Erwachsenen leer sein.
  • Das Sonnenschutzmittel wird regelmäßig nachgecremt.
    Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen.
Ergänzende Hinweise
  • Der UV-Index durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) „kurz“ erklärt.
  • Der UV-Index wird täglich vom Deutschen Wetterdienst ermittelt und für drei Tage prognostiziert.
  • Für den 16. Juni 2021 beträgt der UV-Index für unsere Region „7“. Das heißt, dass mit einer Sonnencreme mit dem Lichtschutzfaktor 50+ theoretisch ein etwa 8-stündiger Aufenthalt in der Sonne gewagt werden kann.
    Laut BfS sollte man nur 60 % dieser Zeit ausnutzen!
  • Nutzt das Sonnenschutzmittel exzessiv – 2 ml pro Quadratzentimeter Haut sind erforderlich!
  • Nach zwei Stunden wird ein Nachcremen empfohlen/erforderlich
    Die Gesamtdauer des Aufenthaltes in der Sonne verlängert sich dadurch nicht.
  • Kleidung mit UV-Schutzkomponente macht das Eincremen an den bedeckten Körperstellen entbehrlich.
    Fragt den Sportbekleidungshersteller nach der UV-Schutz-Eigenschaft.
  • Die Sonnenschutzmittel schädigen nach heutigen Erkenntnissen die Umwelt nicht.
    Was die Fische allerdings zum Geschmack dieser Brühe sagen, wenn ihr gut geschmiert eure edlen Körper Kühlung suchend zum Beispiel im Inheidener See aalt, kann man sich allenfalls vorstellen.


Endlich! Vollgepackt mit nützlichen Informationen zum Sonnenschutz und damit zu aktiver Hautkrebsprävention kann es nun auf zur Radtour gehen.