Radfahrer-Club 1903 Ilbenstadt e.V.

Seid stark, haltet durch, Jammerer verlieren!

RTF/CTF und Radwandern 2021
Hygiene- und Abstandsregeln

Corona-Update vom 16. September 2021

ACHTUNG – Artikel teilweise nicht aktuell. Er wird überarbeitet.
Die Regeln zu Gruppenfahrten halten wir grundsätzlich aufrecht.

Fahrt ins „Corona-Delta – Ein Höllenritt oder eine Achterbahnfahrt?

Vorbemerkungen

Durch das rapide Sinken der Inzidenzwerte war nach mehreren Monaten der Einschränkung des öffentlichen Lebens und der damit einhergehenden faktischen Einstellung unseres Vereinslebens – sieht man von dem individuellen Sport unserer Mitglieder auch im Rahmen der coronabedingt modifizierten Vereinsmeisterschaft ab – Silberstreifen am Horizont zu sehen. Die Rücknahme vieler Einschränkungen im öffentlichen Leben schlugen sich positiv nieder. Leider wurde auch vielmals die nötige Vorsicht über Bord geworfen, was sich in den beginnenden Herbstmonaten mit drastischen Anstiegen in den Inzidenzen niedergeschlagen hat. Die Mehrzahl der hessischen Städte und Kreise lag Anfang September jenseits der 100er-Inzidenz die Stufe 4 im Hessischen Präventions- und Eskalationskonzept wurde gezündet; Kontaktbeschränkungen, Teilnehmerbeschränkungen bei Veranstaltungen und in weiten Teilen Zugangsbeschränkungen für ungeimpfte/ungeteste Mitbürgerinnen und Mitbürger waren die Folge. Auch der Wetteraukreis hat die Inhalte der Stufe 4 des Hessischen Eskalationskonzeptes in eine Allgemeinverfügung gegassen, verzichtete aber auf die Kontaktbeschränkungsregel (10 Personen aus verschiedenen Haushalten …).
Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf das Vereinsleben. Während bei RTF und CTF der Zugang auf die 3G-Regel, also für Geimpfte, Genesene und Getestete von der Veranstaltungsgröße (> 25 Personen) obligatorisch ist, könnten bei Gruppengrößen unterhalb dieser Grenze auch ungeimpfte/ungeteste Teilnehmer dabei sein. Wollen wir das? Sollten wir uns an der 3G- oder gar der 2G-Regel orientieren?

Nein!, die Entscheidung ist gefallen. Zur Teilnahme an Radtouren des RC 03 Ilbenstadt ist ab sofort nur der Personenkreis nach der 3G-Regel (Geimpft/Genesen/Getestet) zugelassen. Damit gehen wir bewusst über die Regelung der Corona-Schutzverordnung hinaus, die bei Freiluftveranstaltungen auch Ungeimpfte ungetestet zur Teilnahme an Veranstaltungen zulässt. Mit der 3G-Regel minimieren wir unser Risiko.
Selbst Tests garantieren keine 100 %ige Sicherheit, selbst Geimpfte kommen, wenn auch mit sehr geringem Risiko, zur Weitergabe einer relevanten Virenlast in Frage. Impfdurchbrüche werden berichtet und sind auch in unserem näheren Umfeld bestätigt.

Es ist nicht einfacher geworden. Die Delta-Variante des SARS-CoV2-Coronavirus hat gegenüber des Wildtyps des Virus eine 300 mal höhere Virenlast und ist laut einer koreanischen Studie damit etwa um das doppelte ansteckender. Dies gilt insbesondere in Räumen, aber auch im Freien, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden.

Beherzigt die AHA+L Regel (Abstand halten/Hygiene/Alltagsmaske plus Lüften.
Setzt auf den FFP2-Standard ohne Ausatemventil. Dieser Maskentyp schützt Euch und andere. Die medizinische Maske (OP-Maske) ist auf den Fremdschutz ausgerichtet.

Bleibt gesund, seid vorsichtig und weiterhin viel Vergnügen auf dem Rad.

Wilhelm Schröder
Fachbereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit und Sport (RTF/CTF)

Regelwerk

Anmerkungen

  • Die Coronavirus Schutzverordnung setzt auf weniger strenge Einschränkungen und apelliert an die Verantwortung des Einzelnen.
    Grundregel (§ 1 CoSchuV)
    Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei persönlichen Begegnungen, insbesondere mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen.
  • Ergänzt wird die CoSchuV durch das 2-stufige Schutzstufenkonzept, das Hospitalisierungsquote und Intensivbettenbelegung in den Mittelpunkt rückt. Konkrete Maßnahmen muss die Landesregierung noch beschließen.
  • Die Regelungsinhalte der Verbände gehen hinter den Landesvorschriften „unter“, da sie lediglich eine Klammer zu dem Regelungsflickenteppich auf Bundes- und Landesebene sein können.
    Positiv sind die Hilfestellungen des Landessportbundes Hessen, die auf konkrete Fragen der Vereine eingehen.

Daneben greifen noch eine Vielzahl von Einzelregelungen und Empfehlungen, auf deren Darstellung zur Bewahrung der Übersichtlichkeit verzichtet wird. In der Hauptsache entfalten sie ihre Wirkung ohnehin bei der Organisation und Durchführung unserer Breitenradsportveranstaltungen RTF und CTF.

Speziell auf RTF und CTF ist das Hygienekonzept des RC 03 Ilbenstadt zugeschnitten. Zu den Abstandsregeln verweist diese vereinsinterne Richtlinie auf die folgenden Hinweise.

Für Gruppenfahrten ergibt sich daraus folgendes:

  • KEINE Teilnahme bei offensichtlichen Krankheitszeichen, wie Husten, Schnupfen, Fieber, grippeähnlichen Symptomen.
    Unerheblich ist, ob dies tatsächlich Zeichen für eine COVID-19-Erkrankung sind; der Anschein genügt.
  • Teilnahme an radsportlichen AAktivitäten nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G-Regel)
  • Impf-, Genesene- und Testnachweise nachweise sind dem Sportgruppenleiter vorzuzeigen.
  • Gruppeneinteilung und Startfreigabe nur durch die Leiterin/den Leiter der Sportgruppe.
  • Falls zwei oder mehr Sportgruppen gebildet werden, wird neben den Abstandsregeln auch das Vermischungsverbot dringend empfohlen.
    Das Erfordernis zur Gruppenbildung ergibt sich aus der Gruppengröße oder folgt einer sachgerechten Entscheidung des Gruppenleiters (… § 1 CoSchuV).
  • Die Leiterin/der Leiter der Sportgruppe führt den Teilnehmernachweis mit Namen, Anschrift und Telefonnummer der Gruppenmitglieder.
    Der Nachweis dient der Nachverfolgung von Infektionen. Er wird nach Ablauf eines Monats nach der Veranstaltung datenschutzkonform vernichtet, wenn er nicht zu Vereinszwecken weiterhin benötigt wird (Leistungsnachweis/Vereinsmeisterschaft). Es gelten die Vorschriften der Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) und der DGSVO.
    Eine Nutzung der Corona-Warn-App ist optional.
  • Risikogruppenangehörige werden nach bestem Wissen während der Sportausübung geschützt. Sie sind jedoch vor Aufnahme in eine der Sportgruppen über die nicht auszuschließenden Risiken während der Sportausübung aufzuklären!

    Zusätzliche Infos einblenden: „Risikogruppe“

    Dazu zählen alle ab dem 50. Lebensjahr. Jedes Lebensjahrzehnt mehr, erhöht das Risiko, dass eine COVID-19-Erkrankung einen schweren Verlauf nimmt. Auch Vorerkrankungen am Herzkreislaufsystem, Lungen-, Leber- und Krebserkrankungen sowie jede andere Krankheit, die das Immunsystem schwächt, sind risikobehaftet. Dies ist alles auf der Seite des
    Robert-Koch-Institutes nachzulesen.

    Wenn Ihr Euch für die Radwanderung oder eine Radtourenfahrt entscheidet, freuen wir uns, haben aber auch Verständnis, wenn Ihr die Tour alleine unter die Räder nehmt. Gerne unterstützen wir Euch bei Vorbereitung und Durchführung.

  • Eine medizinische Maske (OP-Maske), besser eine FFP 2-Maske ohne Ausatemventil (auch KN 95 oder N95) ist mitzuführen.
    Es besteht während der Sportausübung keine Tragepflicht. Kann im Einzelfall während der Sportausübung ein kurzzeitiger Kontakt zu fremden Gruppen oder Einzelpersonen nicht unter Einhaltung des Mindestabstandes eingehalten werden oder ein geplanter/ungeplanter Aufenthalt in Bereichen mit Maskentragepflicht steht an, muss der persönliche Eigen- und Fremdschutz einsetzbar sein.
  • Auf der Fahrt sind die Nies- und Schnäuzregeln besonders zu beachten.
    Im Ereignisfall ist entweder ein Taschentuch einzusetzen oder der Gruppenverband ist zu verlassen (Windrichtung beachten!). Fällt dadurch ein Gruppenmitglied zurück, muss, falls nicht die Umstände den Gruppenplatz erhalten (kurze Zeitspanne, günstige Windrichtung) die letzte Gruppenposition eingenommen werden.
  • Aufhebung des Abstandsgebotes unter Vermeidung des Körperkontaktes innerhalb der Sportgruppe nach deren Etablierung.
    Die Gruppenmitglieder entscheiden frei, wie sie ihren persönlichen Sicherheitsabstand innerhalb ihrer Sportgruppe einrichten. Größere Abstände und versetztes Fahren dienen auch der Unfallprävention.

Empfohlene Abstandsregeln zu anderen Sportgruppen oder Individualsportlern (Läufer/Radfahrer):

  • Kurzzeitiges Überholen unter Vernachlässigung des Mindestabstandes ist in der Regel gefahrlos möglich, da nur eine geringe Virenlast übertragen werden kann.
  • Windschattenfahren ist formations- und wechselunabhängig verboten.
    Beim sportlichen Radfahren sind die Abstände untereinander sehr gering, insbesondere bei Formationen unter Seitenwind. Die Dauer der Sportausübung lässt befürchten, dass bei Anwesenheit eines Infizierten in der Gruppe eine Infektion zwangsläufige Folge ist.
  • Undifferenzierte Aussagen von Aerosolforschern in der Öffentlichkeit, dass Gefahren in geschlossenen Räumen stecken und eine Infektion unter freiem Himmel regelmäßig ausgeschlossen ist, tragen den spezifischen Bedingungen des Radsportes keine Rechnung.
    Tröpcheninfektionen in Menschenansammlungen und auch in kleineren (Sport-) Gruppen sind wahrscheinlich, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden. Bei verständigem Lesen des Positionspapieres der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) erschließt sich dies, auch die Arbeit Prof. Dr. Bert Blockens (siehe unten) zum Verhalten der Aerosole (Absinken …) wird bestätigt.
    Differenzierte Aussagen der Aerosolforschenden in den Medien hätten sich auch in einem problembewussten Verhalten von Sportgruppen, insbesondere von Läufern und Radsportlern, niedergeschlagen. So endete die Wahrnehmung häufig bei der Feststellung: Im Freien besteht keine Infektionsgefahr …
  • Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) einblenden
    • Nach Veröffentlichung des offenen Briefes der Aerosolforscher an die Bundeskanzlerin und andere tritt Prof. Dr. Gerhard Scheuch regelmäßig als Sprachrohr der Gesellschaft für Aerosolforscher auf und geht nur selten auf das Restrisiko einer Ansteckung im Freien ein. Die nachfolgenden Interviews sind mithin schon als Ausnahmefälle anzusehen.
    • Interview mit dem Aerosolforscher ‚Dr. Scheuch am 12.04.2021 auf www.hessenschau.de
    • „Scheuch: Ich glaube, die Politik hat wirklich noch nicht ganz verstanden, wie Aerosolübertragungen stattfinden. Die finden dadurch statt, dass sich eine Aerosolwolke anreichert, also aufkonzentriert und das passiert in Innenräumen. Wenn ich mich da als Infizierter aufhalte, dann wird die Konzentration immer höher – und wenn dann jemand den Raum betritt, steckt er sich schnell an.
      Das passiert im Außenbereich überhaupt nicht. Wenn ich dort ausatme, verfliegt die Aerosolwolke sofort und verdünnt sich. Es entsteht nicht die Konzentration, um sich zu infizieren. In einer irischen Studie wurde gerade festgestellt, von 232.000 Infektionen waren 262 im Außenbereich, also 0,1 Promille.“

      Anmerkung des Verfassers: Bei den erfassten Infektionen ist insbesondere im Außenbereich von einer Dunkelziffer bezüglich des Infektionskontaktes auszugehen. Die Delta-Mutante hat mit der erhöhten Ansteckungsgefahr mit dazu beigetragen.

    • Interview mit dem Aerosolforscher ‚Dr. Scheuch am 19.02.2021 auf www.ntv.de
    • (…) Wenn Sie joggen, spazieren gehen, wandern, Ski fahren, rodeln, was auch immer, dann wird nichts passieren. Im Außenbereich kann nur dann etwas passieren, wenn Sie sehr lange sehr eng mit einer Person zusammenstehen, sich direkt gegenüberstehen und unterhalten. Dann stehen Sie in der Aerosolwolke Ihres Gegenübers und dann können Sie sich, über eine längere Zeit, anstecken. Da wäre es dann vielleicht sinnvoll, eine Maske zu tragen oder sich im Spazierengehen zu unterhalten, wo man sich nicht direkt gegenübersteht. Aber ansonsten ist die Ansteckungsgefahr im Freien null.“
      Bei ungeschütztem Kontakt mit unzureichender Abstandsgestaltung von 3 bis 10 Minuten sieht er auch eine reale Ansteckungsgefahr im Freien …

    Einige Eckpunkte aus dem Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF)
    • Wir empfehlen die Lektüre des Positionspapieres der GAeF., dessen Focus sich aus unserer Sicht zu wenig mit der Ansteckungsgefahr im Freien unter sportiven Gesichtspunkten befasst.
    • Seite 3: Größe und Verbreitung der Aerosolpartikel
    • „Aerosolpartikel haben Größen zwischen ca. 0,001 und mehreren 100 Mikrometern (und nicht wie in vielen Publikationen derzeit definiert < 5μm) und verteilen sich mit Luftströmungen relativ schnell, auch über größere Distanzen. Größere Aerosolpartikel sinken – abhängig von ihrer Größe und Dichte – zu Boden; kleine Aerosolpartikel können hingegen sehr lange in der Luft verbleiben (s. Kapitel 3)."

    • Seite 5: Infektionsgefahr im Freien durch Tröpfcheninfektionen, weniger durch Aerosole
    • „Im Freien finden so gut wie keine Infektionen durch Aerosolpartikel statt. Allerdings können Tröpfcheninfektionen auftreten, insbesondere in Menschenansammlungen, wenn Mindestabstände nicht eingehalten und/oder keine Masken getragen werden.“
      Anmerkung des Verfassers: Auf die geringen Abstände über relativ lange Zeit beim sportlichen Radfahren wird hingewiesen. Siehe unten: Abstandsregeln des RC 03 Ilbenstadt.

    • Seiten 10 – 12: Partikelbewegung
    • Ein interessanter Abschnitt des Positionspapieres, die Bewegungen von Aerosolen und Tröpfchen anschaulich beschreibt. Beim Sprechen und Husten dominieren die Tröpchen ab 100 µm, beim Atmen können sie 20 µm und kleiner sein. Selbst das schwere Tröpchen benötigt aus 1 m Höhe 3,1 s bis zum Boden, das 20 µm-Aerosol doch schon 20 Minuten. Wir lesen im Positionspapier „Durch die sogenannte Advektion (waagerechte Verfrachtung) mit der Luftströmung können Aerosolpartikel im Freien über sehr weite Strecken transportiert werden. Mit der turbulenten Luftbewegung werden Aerosolpartikel auch vertikal transportiert.“ Nun wird keine Phantasie mehr benötigt, um zu erkennen, dass im Windschatten schon bei moderaten Geschwindigkeiten die Viren des Vordermannes in unserem Atmungstrakt aktiv werden können (Siehe auch: Abstandsregeln des RC 03 Ilbenstadt). Vergesst die Überlegungen, dass Aerosole schon vor den „Einschlägen“ in Eurem Nasen-/Rachenraum bei den kurzen Abständen verdunstet sein könnten. Ihr könnt schneller Abstand halten als dieses Aerosolverhalten einschätzen zu können; letzteres geht mit Sicherheit schief!

    • Fazit
      Die Aerosolforscher legen selbst schlüssig dar, dass bei Missachtung von Regeln im Freien, dazu gehört das erhebliche Unterschreiten von Mindestabständen – laut Prof. Dr. Scheuch reichen hier 3 bis 13 Minuten Kontakt – das Pandemiegeschehen wieder Fahrt aufnehmen kann. Der Radsportler ist durch die geringen Abstände beim Windschattenfahren ein Virensucher, der seine „Erfolge“ durch lautes Reden, Rufen, aber auch Husten und Schnäuzen optimieren kann.

Zusätzliche Abstandsregeln des RC 03 Ilbenstadt zu anderen Sportgruppen oder Individualsportlern (Läufer/Radfahrer):
nach einer Studie von Prof. Dr. Bert Blocken und anderen, Universitäten Eindhoven und Leuven:

Die Studie Prof- Dr. Bert Blocken – Einschätzung durch den RC 03 Ilbenstadt

Die Studie von Blocken, Malizia, van Druenen und Marchal, im Preprint im März 2020 veröffentlicht hat die Fachwelt und solche, die sich der Fachwelt zugehörig gefühlt haben und noch fühlen, hat für ordentlichen Wirbel gesorgt. Dabei haben die Physiker und Aerosolforscher lediglich im Windkanal reproduzierbar geforscht, wie sich Aerosole und Droplets der Größen von 40 bis 200 µm aerodynamisch verhalten, wie sich die Partikel bewegen und wann sie soweit abgesunken sind, dass sie für einen Hintermann nicht mehr gefährlich werden können, sollten sie eine Virenlast tragen. Letzteres war zu diesem Zeitpunkt hoch umstritten und Blocken hielt sich aus dieser Diskussion heraus. Biologen, Virologen und Epidemiologen sollten das beurteilen; er zeigte nur den „Flugweg“ der Partikel an. Auf Läufer und Radfahrer übertragen, konnte er schnell die 1,5 m-Abstandsregel für diese Sportarten ad absurdum führen und empfahl auf wissenschaftlicher Basis den richtigen Sicherheitsabstand.
Unsachliche Angriffe aus jeder Ecke folgten. In der Regel wurde die Diskussion mit ihm nicht gesucht. Aus dem Sportbereich wurde ihm unterstellt, dass er Lauf- und Radsport ruinieren wolle. Objektiv war das nicht der Fall, die Gesundheit geht vor und Blockens Abstandsregeln ließen Lauf- und Radsport mit Einschränkungen durchaus zu. Blockens Twitter-Konto weist ihn als glühenden Hobbyradsportler und Radsportfan aus ….

Die Studie Prof- Dr. Bert Blocken – Quellen
  • 4-5 m Abstand bei einer Gehgeschwindigkeit von 4 km/h
  • 10 m Abstand bei einer Laufgeschwindigkeit von 14,4 km/h
  • 20 m Abstand bei höheren Geschwindigkeiten (21 m bei 30 km/h)
  • In der Studie wurden im Windkanal Messungen durchgeführt, wann Tröpfchen und Aerosole so weit abgesunken sind, dass sie der Hintermann nicht mehr einatmet. Diese Absinkzeit beträgt etwa 2,5 s.
  • Gehen wir von einem Kopfabstand der Radler von 4 m aus – wir wissen, dass wir diesen Wert dramatisch verkürzen können! – kann unschwer errechnet werden, dass wir dem Ausatemkonvolut des Vordermannes je nach Geschwindigkeit schon nach 0,5 s (30 km/h = 8,33 m/s) beziehungsweise 1 s (14,4 km/s = 4 m/s) ausgesetzt sind. Weiche mal da einer den Sars-CoV-2 Viren aus. Viel Erfolg!
  • Diese Abstandsregeln können je nach Windrichtung variiert werden. Bei Seitenwind kann zum Beispiel am Hinterrad des Vordermannes gefahren werden; bei Wind von vorn ist das Nebeneinanderfahren gefahrlos möglich. Mitdenken ist angesagt, Richtungswechsel können vorkommen …
  • Der geschäftsführende Vorstand des Vereins und die beauftragten Leiterinnen und Leiter der Sportgruppen sind im zivil- und strafrechtlichen Sinne für die ordnungsgemäße Organisation und Durchführung der Touren unmittelbar verantwortlich. Ihren Weisungen ist nachzukommen. Teilnehmer, die grob gegen diese Richtlinien verstoßen, sind von der Tour auszuschließen.

Für den Vorstand des RC 03 Ilbenstadt

Wilhelm Schröder
Fachbereichsleiter Öffentlichkeitsarbeit und Sport (RTF/CTF)